Koloniales Unrecht darf nicht weiterwirken: Belgisches Urteil muss Signal für Europa und Deutschland sein

Decolonize Berlin begrüßt das historische Urteil in Belgien, mit dem der belgische Staat zur Entschädigung von fünf Frauen verpflichtet wurde, die als Kinder Opfer rassistischer Kolonialpolitik im damaligen Belgisch-Kongo wurden. Monique Bitu Bingi, Noëlle Verbeken, Simone Ngalula, Marie-José Loshi und Léa Tavares Mujinga wurden als Kleinkinder ihren Familien entrissen und in katholischen Einrichtungen untergebracht. Der Grund: Sie waren Kinder Schwarzer Mütter und weißer Väter – ihre bloße Existenz passte nicht in die rassistische Ordnung des kolonialen Systems.

Das höchste belgische Gericht hat diese Politik als Verbrechen gegen die Menschlichkeit anerkannt. Damit setzt das Urteil ein wichtiges Signal: Koloniale Gewalt ist kein abgeschlossenes Kapitel der Vergangenheit. Ihre Folgen wirken bis heute fort – in Biografien, Familiengeschichten, Institutionen und Rechtsordnungen. Reparationen sind deshalb keine symbolische Geste, sondern eine Frage von Gerechtigkeit, Verantwortung und Anerkennung.

Die Geschichte dieser fünf mutigen Frauen steht stellvertretend für Tausende Kinder, die im Rahmen kolonialer und rassistischer Politik ihren Familien entrissen, von ihren Müttern getrennt und ihrer Herkunft, Sprache und Identität beraubt wurden. Das Urteil darf deshalb nicht auf fünf Einzelfälle beschränkt bleiben. Es muss Ausgangspunkt für eine umfassende Aufarbeitung und Entschädigung aller Betroffenen und ihrer Nachkommen sein.

Während Belgien nun durch ein Gerichtsurteil zur Verantwortung gezogen wird, zeigt ein aktueller Fall in Deutschland, wie tief koloniale Kontinuitäten auch hierzulande fortwirken. In Siegen soll eine Familie aus Togo, die mit deutschen Pässen nach Deutschland eingereist ist und sich über Jahre ein Leben aufgebaut hat, ihren Wohnort verlassen. Drei Frauen und fünf Kinder sollen nun in eine Erstaufnahmeeinrichtung gebracht werden - ihnen wurde die Staatsbürgerschaft entzogen. Der Hintergrund ist ein Rechtsstreit um die deutsche Staatsangehörigkeit, der bis in die deutsche Kolonialzeit in Togo zurückreicht.

Nach Medienberichten wurden der Familie deutsche Pässe und später deutsche Personalausweise ausgestellt. Nach über 6 Jahren wurden vor kurzem diese Dokumente wieder eingezogen, weil deutsche Behörden und Gerichte die Weitergabe der Staatsangehörigkeit über einen Vorfahren aus der Kolonialzeit infrage stellen. Im Zentrum steht eine Ehe aus dem Jahr 1908 zwischen einem deutschen Kolonialbeamten und einer togolesischen Frau, die nach damaligen kolonialen Maßstäben nicht als gültig anerkannt wurde.

Der Fall ist ein Skandal auf mehreren Ebenen: Es ist unerträglich, wenn heutige Behördenentscheidungen faktisch an kolonial-rassistische Rechtsordnungen anknüpfen. Es darf nicht sein, dass das Leben, die Zukunft und die Sicherheit einer Familie heute davon abhängen, ob eine Beziehung zwischen einem weißen deutschen Kolonialbeamten und einer Schwarzen togolesischen Frau im Jahr 1908 durch eine koloniale Ordnung anerkannt wurde. Zugleich produziert diese Praxis staatenlose Lebensrealitäten und drängt Menschen, die mit deutschen Dokumenten eingereist sind, hier leben, arbeiten, zur Schule gehen und Teil ihres sozialen Umfelds geworden sind, nachträglich in rechtliche Unsicherheit. Laut Art. 15 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte hat jeder Mensch das Recht auf eine Staatsangehörigkeit.

Tahir Della, Vorstandsmitglied von Decolonize Berlin, erklärt dazu: „Wer sich heute auf koloniales Recht beruft, macht sich zum Vollstrecker kolonialen Unrechts. Der Staat darf seine eigenen historischen und administrativen Fehler nicht länger auf dem Rücken der Betroffenen abladen. Deutschland muss endlich verhindern, dass koloniale Gewalt durch heutige Behördenentscheidungen fortgeschrieben wird – erst recht, wenn Menschen dadurch in Staatenlosigkeit, Entrechtung oder rechtliche Unsicherheit gedrängt werden.“

Decolonize Berlin fordert daher, dass die zuständigen Behörden in Siegen, Nordrhein-Westfalen und auf Bundesebene die drohende Verlegung der betroffenen Familie sofort stoppen und eine sichere, dauerhafte Aufenthaltsperspektive schaffen.

Die Bundesregierung muss sicherstellen, dass Menschen nicht durch behördliche Entscheidungen in Staatenlosigkeit oder rechtliche Unsicherheit gedrängt werden. Das gilt insbesondere dann, wenn die Ursachen in kolonialen Rechtsverhältnissen, kolonialer Gewalt oder rassistischen Verwaltungspraktiken liegen.
Deutschland braucht ein klares, verbindliches und zugängliches Verfahren zur Feststellung und Anerkennung von Staatenlosigkeit sowie wirksame Schutzmechanismen für Betroffene. Die Arbeit von Organisationen wie Statefree zeigt seit Jahren, dass Staatenlosigkeit in Deutschland kein Randphänomen ist, sondern ein strukturelles menschenrechtliches Problem.

Gleichzeitig zeigt das belgische Urteil: Auch Jahrzehnte später können koloniale Verbrechen rechtlich benannt und entschädigt werden. Deutschland darf daraus nicht nur aus der Ferne lernen. Es muss seine eigenen kolonialen Kontinuitäten konsequent aufarbeiten – auch dort, wo sie heute in Verwaltungspraxis, Staatsangehörigkeitsrecht und behördlichen Entscheidungen fortbestehen.

Koloniales Unrecht ist nicht Vergangenheit, solange seine Folgen Menschen heute entrechten. Wer Dekolonisierung ernst nimmt, muss verhindern, dass koloniale Gewalt durch heutige Behördenentscheidungen fortgeschrieben wird.