Dekoloniale Wahlprüfsteine zur Abgeordnetenhauswahl 2026
Welche Rolle spielen dekoloniale und antirassistische Perspektiven in der Berliner Landespolitik? Welche konkreten Vorhaben verfolgen die Parteien – und wozu sind sie bereit, sich verbindlich zu verpflichten?
Gemeinsam mit RAA Berlin hat Decolonize Berlin e. V. den Berliner Parteien zur Wahl des Abgeordnetenhauses 2026 zehn Wahlprüfsteine vorgelegt. Im Mittelpunkt stehen zentrale Fragen einer dekolonialen Stadtpolitik: die Bekämpfung von anti-Schwarzem und strukturellem Rassismus, der Zugang zu Gesundheitsversorgung, die Aufarbeitung des deutschen Kolonialismus, Erinnerungspolitik und Restitution, die Beteiligung betroffener Communitys, Antidiskriminierung in Bildung und Kultur sowie Berlins Beziehungen zum Globalen Süden.
Mit den Wahlprüfsteinen wollen wir sichtbar machen, welche Positionen die Parteien vertreten, welche konkreten Maßnahmen sie ankündigen und wo verbindliche Zusagen fehlen. Die Antworten sollen damit eine Grundlage bieten, die unterschiedlichen politischen Positionen miteinander zu vergleichen und die Parteien auch nach der Wahl an ihren Aussagen zu messen.
Im Folgenden dokumentieren wir die Antworten der Parteien in ihrem vollständigen Wortlaut. Fragen, auf die eine Partei keine Antwort gegeben hat, sind entsprechend gekennzeichnet.
Frage 1: Welche Schritte werden Sie unternehmen, um die UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft (2025–2034) im Berliner Koalitionsvertrag verbindlich zu verankern? Unterstützen Sie die Einrichtung einer Beauftragtenstelle für anti-Schwarzen Rassismus, und welchen Auftrag soll sie erhalten?
Ja. Wir unterstützen die Einrichtung eines Landesbeauftragten gegen anti-Schwarzen Rassismus in Berlin. Die Stelle soll die Umsetzung der Berliner Strategie gegen anti-Schwarzen Rassismus und andere Formen von Diskriminierungen ressortübergreifend begleiten, die Verwaltung und das Abgeordnetenhaus beraten, strukturelle Benachteiligungen sichtbar machen und als verlässliche Ansprechstelle für Schwarze, afrikanische und afrodiasporische Menschen und Organisationen dienen. Die Stelle soll umfassende Informations-, Beteiligungs- und Prüfungsrechte erhalten. Dazu gehören ein frühzeitiges Anhörungsrecht bei Gesetzen, Verwaltungsvorschriften, Haushaltsentscheidungen und Programmen, die Schwarze Menschen besonders betreffen, sowie das Recht, Stellungnahmen, Empfehlungen und eigene Maßnahmenvorschläge vorzulegen. Sie soll von Berliner Behörden Auskünfte und relevante, datenschutzkonform aufbereitete Informationen verlangen, Beschwerden und Hinweise auf strukturelle Diskriminierung auswerten, Untersuchungen anregen und regelmäßig öffentlich über Fortschritte und bestehende Defizite berichten können. Der Senat und die zuständigen Verwaltungen sollen verpflichtet werden, auf ihre Empfehlungen innerhalb festgelegter Fristen zu antworten und Abweichungen nachvollziehbar zu begründen. Die Stelle darf bestehende Antidiskriminierungs- und Beschwerdestellen nicht ersetzen, sondern soll deren Arbeit ergänzen, koordinieren und strukturelle Erkenntnisse bündeln.
Die SPD Berlin unterstützt die UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft (2025–2034) ausdrücklich und will ihre Ziele in der nächsten Wahlperiode verbindlich verankern – mit Monitoring, der Beteiligung der betroffenen Communities und finanzieller Unterlegung. Bestehende Förderprojekte zu Monitoring, Beratung zu anti-Schwarzem Rassismus und rassismuskritischem Empowerment bauen wir aus; das für EOTO e. V. erworbene CUZ Community-Zentrum entwickeln wir weiter. Statt vieler Einzelstrategien streben wir ein umfassendes Landeskonzept Antidiskriminierung mit einer zentralen Beauftragten mit starken Kompetenzen an – ausdrücklich auch für anti-Schwarzen Rassismus.
Wir stellen uns als CDU Berlin entschieden gegen jede Form von Diskriminierung und Rassismus. Den fortlaufenden Aufbau weiterer öffentlich finanzierter Sonderstrukturen für einzelne Gruppen, wie etwa eine spezifische Beauftragtenstelle für anti-Schwarzen Rassismus, lehnen wir jedoch ab. Wir setzen stattdessen auf den Abbau von Doppelstrukturen und wollen bestehende Institutionen wie den Petitionsausschuss stärken, um Anliegen effizient und für alle Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen zu bearbeiten.
Ja, wir wollen die 2. UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft in Berlin verbindlich umsetzen und die in der ersten Dekade aufgebauten Strukturen und Maßnahmen verstetigen. Dazu gehört für uns die Ernennung einer oder eines Landesbeauftragten gegen anti-Schwarzen Rassismus. Gemeinsam mit Schwarzen, afrikanischen und afrodiasporischen Communitys wollen wir eine ressort- und bezirksübergreifende Gesamtstrategie mit Maßnahmen- und Aktionsplan bis 2034 entwickeln. Offene Empfehlungen aus dem bisherigen Konsultationsprozess sollen weiter umgesetzt, Community- und Selbstorganisationsstrukturen sowie Schutz- und Empowermenträume nachhaltig gestärkt werden. Die Umsetzung soll regelmäßig durch den Berliner Senat evaluiert und dazu gegenüber dem Abgeordnetenhaus berichtet werden.
Frage 2: Werden Sie sich für die langfristige Finanzierung und den bedarfsgerechten Ausbau von Clearingstellen einsetzen, um den Zugang zur Gesundheitsversorgung für Menschen ohne ausreichenden Krankenversicherungsschutz sicherzustellen?
Ja. Die Clearingstellen, die Menschen unterstützen, die zeitweise oder ganz durch das Regelsystem fallen, müssen gestärkt werden. Clearingstellen sind aus unserer Sicht ein zentraler Bestandteil einer diskriminierungsfreien Gesundheitsversorgung. Deshalb wollen wir ihre Arbeit langfristig und verlässlich absichern und sie entsprechend des tatsächlichen Bedarfs weiter ausbauen. Gesundheitsversorgung ist ein Menschenrecht und darf nicht vom Aufenthaltsstatus oder vom Krankenversicherungsschutz abhängen. Deshalb wollen wir den niedrigschwelligen Zugang zu medizinischer Versorgung für alle Menschen in Berlin stärken. Dazu gehören aus unserer Sicht insbesondere Clearingstellen, die Menschen ohne ausreichenden Krankenversicherungsschutz beraten, Ansprüche klären und ihnen helfen, den Zugang zum Regelsystem/Gesundheitssystem zu bekommen. Darüber wollen wir mit einer Berliner City-ID beziehungsweise Stadtkarte den Zugang zur Gesundheitsversorgung und weiteren sozialen Leistungen erleichtern.
Ja. Wir setzen uns für eine verlässliche Finanzierung und den bedarfsgerechten Ausbau von Clearing- und Beratungsstellen ein. Menschen ohne ausreichenden Krankenversicherungsschutz müssen unabhängig von Aufenthaltsstatus und finanzieller Situation niedrigschwellig Zugang zu medizinischer Versorgung erhalten. Die bestehenden medizinischen Not- und Beratungsstellen sichern wir, verbessern ihre Zusammenarbeit mit Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzt*innen und unterstützen Menschen auf dem Weg in eine reguläre Absicherung.
Für uns gehören Humanität und Ordnung zusammen. Eine medizinische Notfallversorgung ist selbstverständlich ein Grundrecht. Den dauerhaften Ausbau von Parallelstrukturen sehen wir jedoch kritisch. Unser Fokus liegt darauf, Aufenthaltsstatus zügig zu klären, Menschen in die regulären Systeme zu integrieren oder, falls kein Aufenthaltsrecht besteht, die Ausreisepflicht konsequent durchzusetzen.
Wir setzen uns für ein diskriminierungsfreies Gesundheitssystem ein, das diversitäts- und rassismussensible Forschung fördert, die Erkenntnisse in die Ausbildung des Gesundheitspersonals integriert und communitybasierte Projekte nachhaltig unterstützt. Die 2018 u. a. von uns Grünen eingerichtete und von der Berliner Stadtmission betriebene Clearingstelle richtet sich an Menschen ohne Versicherung und an Menschen ohne Papiere. Die Clearingstelle arbeitet sehr erfolgreich. Wir wollen sie weiterhin finanziell und personell stärken und sorgen dafür, dass Clearing und Gesundheitsangebote in Obdachloseneinrichtungen, vor allem aber auch beim Konzept „Housing First“ systematisch mitgedacht und implementiert werden. Ein zentraler Baustein einer gerechten Gesundheitsversorgung ist auch die diversitäts- und kultursensible Ausrichtung der Angebote durch Information, Wissen und Nutzung digitaler und analoger Sprachmittlungsmöglichkeiten. Die Versorgung von Menschen mit Fluchterfahrung soll hier besonders im Fokus stehen.
Frage 3: Welche verbindlichen Maßnahmen wird Ihre Partei zur Bekämpfung strukturellen Rassismus und zur Dekolonisierung von Staat und Institutionen umsetzen, insbesondere zu Racial Profiling, Anti-Rassismus-Trainings und nachhaltiger Finanzierung?
Rassismus prägt unsere Gesellschaft – auch wenn viele Menschen das nicht wahrhaben wollen. Nach den Genoziden des Kolonialismus und des Nationalsozialismus ist es für viele schmerzhaft, anzuerkennen, dass Strukturen aus dieser Zeit unsere Gesellschaft immer noch prägen. Um Rassismus abzubauen, müssen wir verstehen, wie er funktioniert. Ein gutes Beispiel für strukturellen Rassismus, der die Handlungen des Staates immer noch beeinflusst, ist die kolonialrechtliche Diskriminierung. Während die historischen und rechtlichen Folgen des Nationalsozialismus umfassend untersucht wurden, wirken zahlreiche Rechtsfragen aus der deutschen Kolonialzeit bis heute fort. Dies betrifft insbesondere die Staatsbürgerschafts- und Aufenthaltsrechte von Nachkommen deutscher Staatsangehöriger in den ehemaligen Kolonien des Deutschen Reiches (siehe den Antrag der Fraktion Die Linke im Bundestag, Drucksache 21/6553). Auf Landesebene sind wir auch konfrontiert mit strukturellem und institutionellem Rassismus, auch wenn es Behörden und Verwaltung schwerfällt, diese zu anerkennen. Allerdings ist diese Bestätigung keinen generellen Verdacht, wie so oft von der CDU wiederholt wird. Institutioneller Rassismus bedeutet nicht, dass alle Menschen in einer Behörde rassistisch sind. Der berühmte Macphearson Bericht, der einen von der Polizei verursachten Todesfall in England ermittelt hat, hat institutionellen Rassismus so definiert: „Das kollektive Versagen einer Organisation, Menschen aufgrund ihrer Hautfarbe, Kultur oder ethnischen Herkunft eine angemessene und professionelle Dienstleistung zu erbringen. Er kann in Prozessen, Einstellungen und Verhaltensweisen gesehen oder festgestellt werden, die zu Diskriminierung führen – durch unbewusste Vorurteile, Ignoranz, Gedankenlosigkeit und rassistische Stereotypisierung, die Angehörige ethnischer Minderheiten benachteiligen.“ Daher wollen wir Grundlagen, die institutionellen Rassismus begünstigen könnte, ändern. Dazu gehört die Abschaffung der Rechtsgrundlage für kriminalitätsbelastete Zonen. Wenn diese in Landeszuständigkeit sind, wollen wir die Waffen- und Messerverbotszonen nach dem Waffengesetz aufheben. Diese Sonderrechtszonen, in denen die Polizei ohne Nennung von Gründen Betroffene kontrollieren und durchsuchen kann, sind das größte Einfallstor für diskriminierende Polizeiarbeit und Racial Profiling. Wir fordern, dass die Polizei jede Maßnahme begründet und den Betroffenen die Gründe schriftlich mitteilt (Kontrollquittung). Nur so werden die Maßnahmen auch gerichtlich überprüfbar. Des Weiteren wollen wir auch in der Polizeiausbildung Themen wie strukturellen Rassismus und Bestätigungsirrtümer ansprechen, die Folgen langjähriger polizeilicher Praxis sein können und zu unbewusster Diskriminierung führen. Der unter Linker Beteiligung eingeführte Bürger- und Polizeibeauftragte muss besonders gegenüber der Polizei gestärkt werden. Die Funktion der Kontrolle der Polizei darf nicht abhängig sein vom Mitwirkungswillen der betroffenen Dienststellen oder Innenverwaltung. Deswegen braucht es unabhängige Monitoring und Datenerhebung, verbindliche Antirassismusstandards in den Ermittlungsbehörden, unabhängige Beschwerde- und Kontrollstellen, sowie verpflichtende regelmäßige Anti-Rassismus und Antidiskriminierungsfortbildungen.
Strukturellen Rassismus bekämpfen wir ressortübergreifend: mit der konsequenten Anwendung und Weiterentwicklung des Landesantidiskriminierungsgesetzes, einer starken unabhängigen Ombudsstelle und der systematischen Erfassung von Diskriminierungserfahrungen. Racial Profiling lehnen wir ab. Für Polizei, Verwaltung und Bildung wollen wir regelmäßige, praxisorientierte Trainings zu Rassismus und Diskriminierung verankern. Beratungsstellen und Selbstorganisationen wollen wir dauerhaft statt nur projektbezogen finanzieren.
Wir weisen pauschale Vorwürfe des strukturellen Rassismus oder des "Racial Profiling" gegen unsere staatlichen Institutionen und insbesondere unsere Polizei entschieden zurück. Unsere Sicherheitskräfte leisten hervorragende Arbeit. Wir setzen auf eine exzellente fachliche Ausbildung, interkulturelle Kompetenz und moderne Ausstattung wie Bodycams, um eine transparente Polizeiarbeit zu gewährleisten. Eine "Dekolonisierung" des Staates im ideologischen Sinne streben wir nicht an.
Wir sehen in der Vorlage des gesamtstädtischen Konzepts „Kolonialismus erinnern“ einen großen Erfolg und wichtigen Meilenstein für die Aufarbeitung kolonialen Unrechts und eine dekoloniale Erinnerungskultur. Umso entscheidender ist es aus unserer Sicht, die darin empfohlenen Maßnahmen nun auch konsequent und zeitnah umzusetzen. Deshalb haben wir bereits in den letzten Haushaltsberatungen gegenüber den Berliner Regierungsfraktionen von CDU und SPD darauf gedrungen, im Haushalt 2026/27 entsprechende finanzielle Vorsorge zu treffen – leider vergeblich. Dabei ist klar, dass es (neben der Verstetigung und Ausweitung der Finanzierung der Arbeit der Koordinierungsstelle von Decolonize Berlin e.V., der entsprechenden Stellen bei der Stiftung Stadtmuseum und den Zuwendungen an die Bezirksmuseen) zusätzliche Mittel in den verschiedenen Fachressorts und Institutionen braucht, um das Erinnerungskonzept auch tatsächlich ressortübergreifend umzusetzen. Dafür werden wir im Land Berlin weiterhin eintreten. Gleichzeitig braucht es endlich ein Bekenntnis des Bundes zu einem zentralen Gedenk- und Lernort, wie ihn das vorliegende Erinnerungskonzept zurecht einfordert. Hier sehen auch wir die Notwendigkeit für eine rechtlich und fachlich eigenständige Akteurin in Form einer Stiftung oder vergleichbaren Strukturen. Bezüglich deren Ausgestaltung sind wir offen, allerdings immer unter der Voraussetzung, dass Zivilgesellschaft und Initiativen-Landschaft, Fachverbände und Wissenschaft angemessen beteiligt sind. Denn Deutschlands Kolonialvergangenheit samt deren Auswirkungen auf die Gegenwart kann nicht ohne oder gar gegen, sondern nur mit den diasporisch-postkolonialen Communities und den ehemals kolonisierten Gesellschaften aufgearbeitet und erinnert werden.
Frage 4: Wie wollen Sie das Berliner Erinnerungskonzept „Kolonialismus erinnern“ umsetzen und zentrale wie dezentrale Erinnerungsorte dauerhaft sichern? Unterstützen Sie eine landesfinanzierte Bürgerstiftung als Trägerin des Konzepts?
Sieben Jahre ist es her, dass die Entwicklung eines gesamtstädtischen Erinnerungskonzepts zur Geschichte und zu den Folgen des Kolonialismus des Landes Berlin beschlossen wurde. Am 8. Dezember 2025 fand eine Anhörung zu dem Konzept statt, das in Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Initiativen und erinnerungskulturellen Akteur*innen erarbeitet wurde. Es ist ein gutes und vieldimensionales Konzept geworden, das Ideen und Vorschläge unterbreitet, um eine leider immer noch große Lücke in der sichtbaren Erinnerungsarbeit dieser Stadt zu schließen. Es verbindet dezentrale Orte (Stadtmarkierungen und Erinnerungszeichen im öffentlichen Raum – eine „Erinnerungslandschaft“) mit dem Vorschlag eines zentralen Lern- und Erinnerungsortes. Wir unterstützen die Akteur*innen (Koordinierungsstelle, Decolonize Berlin e.V., zivilgesellschaftliche Organisationen), die den partizipativen Prozess organisiert, inhaltlich geprägt und zu einem tragfähigen Ergebnis gebracht haben. Und wir werden uns für eine ausreichende Finanzierung der auch mit dem vorliegenden Konzept und den Vorschlägen der Koordinierungsstelle für politisches Handeln nicht abgeschlossenen Arbeit, bzw. die Umsetzung der Vorschläge einsetzen. Ein erster, wenn auch kleiner Schritt kann sein, dass die 10 Prozent Kürzungen des Budgets für die Koordinierungsstelle im Doppelhaushalt 2026/27 zurückgenommen werden, auch wenn wir froh sind, dass die Finanzierung fortgeschrieben wird. Ein wesentlicher Vorschlag ist die Errichtung einen Zentralen Lern- und Erinnerungsortes, an dem sich sowohl das Wissen aller relevanten, in Berlin ansässigen zivilgesellschaftlichen Vereine und Akteur*innen bündeln kann, der als Dokumentationszentrum dient und die Auseinandersetzung mit, sowie Vermittlung der deutschen Kolonialgeschichte ermöglicht. Sowohl im noch geltenden Koalitionsvertrag als auch in den Absichtserklärungen der Bundesregierung wird diese Forderung unterstützt. Der Weg dorthin jedoch wird lang sein und es kann jetzt tatsächlich noch nicht seriös und verbindlich gesagt werden, aus welchen finanziellen Mitteln sich die Umsetzung wird speisen können. Es ist richtig, dass ein solcher Ort in Berlins Mitte angesiedelt sein sollte – einige Standorte wurden im Konzept vorgeschlagen. Wir wollen, dass auf Basis all dessen, was vorliegt, zügig, ressortübergreifend und partizipativ an der Umsetzung des Vorhabens gearbeitet wird und werden dies sowohl aus der Opposition heraus fordern, als in möglicher Regierungsverantwortung unterstützen. Eine landeseigene Bürgerstiftung als Trägerin des Konzeptes halten wir für eine gute Idee. In unserem Wahlprogramm heißt es dazu: Als Austragungsort der sogenannten Afrika-Konferenz 1884/85 trägt Berlin in besonderem Maße die Zeichen des deutschen Kolonialismus. Straßen und Plätze tragen die Namen Verantwortlicher für Ausbeutung und Völkermord. Wir setzen uns für die Einsetzung einer Kommission zur Aufarbeitung des kolonialen Erbes Berlins ein, in der zivilgesellschaftliche Akteure die Umbenennung von Straßen und Plätzen aushandeln und das Gedenken im Stadtbild erweitern. Wir stärken das Team „Kolonialismus Erinnern" im Berliner Stadtmuseum und die Koordinierungsstelle bei Decolonize Berlin und treiben die Errichtung eines zentralen Lern- und Erinnerungsortes Deutscher Kolonialismus voran.
Das gesamtstädtische Erinnerungskonzept „Kolonialismus erinnern“ verankern wir dauerhaft und setzen seine Empfehlungen schrittweise um – mit einem zentralen Gedenk- und Lernort, der Sicherung dezentraler Erinnerungsorte und der Umbenennung von Straßen, die an Kolonialverbrecher erinnern. Die Zusammenarbeit mit BIPoC-Communities, Nachfahr*innen kolonialisierter Gesellschaften und der Zivilgesellschaft ist dabei verbindlich. Eine landesfinanzierte Bürgerstiftung kann eine geeignete Trägerstruktur sein; ihre Einrichtung unterstützen wir, wenn Unabhängigkeit, transparente Mittelvergabe und die Beteiligung der Communities gewährleistet sind.
Die kritische Auseinandersetzung mit der Kolonialzeit ist wichtig. Wir unterstützen eine wissenschaftlich fundierte Herangehensweise durch unsere etablierten Museen und Kultureinrichtungen. Die Schaffung einer neuen, landesfinanzierten Bürgerstiftung als Trägerin sehen wir jedoch kritisch. Wir bevorzugen es, bestehende und bewährte Institutionen zu stärken, anstatt neue Doppelstrukturen zu schaffen.
Wir sehen in der Vorlage des gesamtstädtischen Konzepts „Kolonialismus erinnern“ einen großen Erfolg und wichtigen Meilenstein für die Aufarbeitung kolonialen Unrechts und eine dekoloniale Erinnerungskultur. Umso entscheidender ist es aus unserer Sicht, die darin empfohlenen Maßnahmen nun auch konsequent und zeitnah umzusetzen. Deshalb haben wir bereits in den letzten Haushaltsberatungen gegenüber den Berliner Regierungsfraktionen von CDU und SPD darauf gedrungen, im Haushalt 2026/27 entsprechende finanzielle Vorsorge zu treffen – leider vergeblich. Dabei ist klar, dass es (neben der Verstetigung und Ausweitung der Finanzierung der Arbeit der Koordinierungsstelle von Decolonize Berlin e.V., der entsprechenden Stellen bei der Stiftung Stadtmuseum und den Zuwendungen an die Bezirksmuseen) zusätzliche Mittel in den verschiedenen Fachressorts und Institutionen braucht, um das Erinnerungskonzept auch tatsächlich ressortübergreifend umzusetzen. Dafür werden wir im Land Berlin weiterhin eintreten. Gleichzeitig braucht es endlich ein Bekenntnis des Bundes zu einem zentralen Gedenk- und Lernort, wie ihn das vorliegende Erinnerungskonzept zurecht einfordert. Hier sehen auch wir die Notwendigkeit für eine rechtlich und fachlich eigenständige Akteurin in Form einer Stiftung oder vergleichbaren Strukturen. Bezüglich deren Ausgestaltung sind wir offen, allerdings immer unter der Voraussetzung, dass Zivilgesellschaft und Initiativen-Landschaft, Fachverbände und Wissenschaft angemessen beteiligt sind. Denn Deutschlands Kolonialvergangenheit samt deren Auswirkungen auf die Gegenwart kann nicht ohne oder gar gegen, sondern nur mit den diasporischpostkolonialen Communities und den ehemals kolonisierten Gesellschaften aufgearbeitet und erinnert werden.
Frage 5: In Berlin befinden sich rund 10.000 menschliche Gebeine aus kolonialen Kontexten. Welche Schritte werden Sie – auch in der KSL – unternehmen, um Provenienzforschung und die Rückgabe der Ancestors nachhaltig zu finanzieren und zu unterstützen?
Das Konzept weist noch einmal darauf hin, dass in Berlins Museen und wissenschaftlichen Institutionen Gebeine von mehr als 9.000 Menschen liegen. Wir unterstützen die Forderung, dass eine schnelle und würdige Rückführung dieser ancestral human remains durch die Politik ermöglicht und unterstützt und durch die betreffenden Institutionen vorangetrieben werden muss. Human remains sind keine „Sammlungsobjekte“. Um lebende Angehörige von namentlich identifizierten Toten ausfindig zu machen, braucht es Ressourcen, ebenso für die Rückführung. Wie hoch die dafür notwendigen Mittel sind, können wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen. Ebenso wenig, ob diese Mittel zeitnah bereitgestellt werden könnten. Was wir aber versprechen ist, dass wir die dafür notwendigen Gespräche führen und gemeinsam nach Lösungen suchen wollen, auch wenn sie wahrscheinlich nicht kurzfristiger Natur sein können, im Sinne einer erwünscht schnellen Umsetzung.
Die Provenienzforschung zu menschlichen Überresten aus kolonialen Kontexten sichern wir dauerhaft finanziell ab – transparent, interdisziplinär und gemeinsam mit den Herkunftsgesellschaften und Nachfahr*innen. Rückgaben der Ancestors unterstützen wir aktiv und begleiten die notwendigen diplomatischen und rechtlichen Verfahren ebenso wie würdevolle Rückführungen und Zeremonien. Im Rahmen der Kulturstiftung der Länder setzt sich Berlin für eine verlässliche Mitfinanzierung, gemeinsame Standards und eine abgestimmte Rückgabepolitik ein.
Die Rückgabe von Human bzw. Ancestral Remains ist und bleibt für uns ein zentrales Anliegen. Wie für die Rückgabe von Artefakten und anderen Objekten aus kolonialen Unrechtskontexten braucht es auch hier verstärkte Forschung über die jeweilige Provenienz und Sammlungsgeschichte, im besten Fall in enger Kooperation mit wissenschaftlichen Akteur*innen aus den Herkunftsgesellschaften, aber auch eine Ertüchtigung bestehender, übergreifender Strukturen. Das gilt für die zentrale Kontaktstelle der Kulturstiftung der Länder ebenso wie für das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste in Magdeburg. Wir setzen uns für eine Stärkung der relevanten institutionellen Akteur*innen ein, aber auch für eine Verstetigung und Regelfinanzierung der Provenienzforschung zu den unterschiedlichen musealen und medizinhistorischen Sammlungsbeständen, die bislang häufig nur durch Drittmittel und als Projektförderung geleistet werden kann. Provenienzforschung und Restitution muss – wie der Bereich Outreach und Vermittlung – endlich als integraler Bestandteil einer modernen Museums- und Archivarbeit anerkannt und entsprechend finanziert werden.
Wir sehen in der Vorlage des gesamtstädtischen Konzepts „Kolonialismus erinnern“ einen großen Erfolg und wichtigen Meilenstein für die Aufarbeitung kolonialen Unrechts und eine dekoloniale Erinnerungskultur. Umso entscheidender ist es aus unserer Sicht, die darin empfohlenen Maßnahmen nun auch konsequent und zeitnah umzusetzen. Deshalb haben wir bereits in den letzten Haushaltsberatungen gegenüber den Berliner Regierungsfraktionen von CDU und SPD darauf gedrungen, im Haushalt 2026/27 entsprechende finanzielle Vorsorge zu treffen – leider vergeblich. Dabei ist klar, dass es (neben der Verstetigung und Ausweitung der Finanzierung der Arbeit der Koordinierungsstelle von Decolonize Berlin e.V., der entsprechenden Stellen bei der Stiftung Stadtmuseum und den Zuwendungen an die Bezirksmuseen) zusätzliche Mittel in den verschiedenen Fachressorts und Institutionen braucht, um das Erinnerungskonzept auch tatsächlich ressortübergreifend umzusetzen. Dafür werden wir im Land Berlin weiterhin eintreten. Gleichzeitig braucht es endlich ein Bekenntnis des Bundes zu einem zentralen Gedenk- und Lernort, wie ihn das vorliegende Erinnerungskonzept zurecht einfordert. Hier sehen auch wir die Notwendigkeit für eine rechtlich und fachlich eigenständige Akteurin in Form einer Stiftung oder vergleichbaren Strukturen. Bezüglich deren Ausgestaltung sind wir offen, allerdings immer unter der Voraussetzung, dass Zivilgesellschaft und Initiativen-Landschaft, Fachverbände und Wissenschaft angemessen beteiligt sind. Denn Deutschlands Kolonialvergangenheit samt deren Auswirkungen auf die Gegenwart kann nicht ohne oder gar gegen, sondern nur mit den diasporisch-postkolonialen Communities und den ehemals kolonisierten Gesellschaften aufgearbeitet und erinnert werden.
Frage 6: Wie wollen Sie sicherstellen, dass von Kolonialismus und Rassismus betroffene Communitys sowie zivilgesellschaftliche Initiativen dauerhaft an erinnerungspolitischen Entscheidungsprozessen beteiligt werden?
Wir wollen die Zusammenarbeit mit Akteur*innen aus Kunst, Kultur und Zivilgesellschaft, sowie den verstetigten Austausch mit Akteur*innen aus Ländern, die eine koloniale Beziehungsgeschichte mit Deutschland haben. Dafür braucht es Struktur und Struktur braucht Räume, sowie verlässliche Finanzierung, denn dieser Prozess kann nicht allein aus ehrenamtlichem Engagement begleitet und geleistet werden. Wir sehen und wissen auch, dass die Geschäftsstelle „Erinnerungskonzept/Erinnerungsort Kolonialismus“ verstetigt und ausgebaut werden muss. Wir wissen noch nicht, wie die Erweiterung des finanziellen Spielraums finanziell zu bewerkstelligen ist. Das muss und sollte aber ressortübergreifend als gemeinsames Interesse formuliert und mit dem Willen angegangen werden, eine Lösung im Sinne des Anliegens zu finden. Wir werden uns dafür einsetzen, dass dies geschieht und ein Format etabliert wird, das die Beteiligung der betroffenen Communitys und Initiativen bereits in der Aufgabenbeschreibung enthält.
Betroffene Communities und zivilgesellschaftliche Initiativen müssen von Anfang an und dauerhaft an erinnerungspolitischen Entscheidungen beteiligt sein. Dafür schaffen wir verbindliche Beteiligungsstrukturen mit klaren Mitwirkungsrechten und angemessener Finanzierung – von beratenden Gremien mit tatsächlichem Einfluss über die Mitwirkung in Auswahlkommissionen bis zur institutionellen Förderung von Community-Organisationen. Entscheidungen werden nachvollziehbar dokumentiert und an die Beteiligten rückgekoppelt.
Zivilgesellschaftliches Engagement ist eine wichtige Säule unserer Gesellschaft. Wir begrüßen den Dialog mit Initiativen und betroffenen Communitys in der Erinnerungspolitik.
Dekoloniale und antirassistische Politik kann nicht über die Köpfe der betroffenen Communities hinweg entwickelt werden. Wir wollen ihre Beteiligung deshalb frühzeitig, verbindlich und dauerhaft in politischen und erinnerungspolitischen Entscheidungsprozessen verankern. Der partizipative Ansatz des gesamtstädtischen Aufarbeitungs- und Erinnerungskonzepts muss auch bei dessen Umsetzung fortgeführt werden. Dazu wollen wir Community- und Selbstorganisationsstrukturen institutionell stärken und ausreichend ausstatten. Communityorganisationen sollen nicht nur punktuell konsultiert, sondern an Entwicklung, Umsetzung und Evaluation politischer Maßnahmen beteiligt werden. Diesen Ansatz verfolgen wir auch bei der Umsetzung der zweiten UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft.
Frage 7: Werden Sie sich für eine unabhängige und weisungsungebundene Informations- und Beschwerdestelle für Kitas und Schulen nach den Empfehlungen von BeNeDiSK einsetzen, um wirksame Anlaufstellen bei Diskriminierung zu schaffen?
Die Linke setzt sich konsequent gegen Rassismus, Antisemitismus, Sexismus, Queerfeindlichkeit, Ableismus, Diskriminierung aufgrund des sozio-ökonomischen Status, Mobbing und Gewalt an Berliner Schulen ein. Dafür braucht es eine abgestimmte und funktionsfähige Antidiskriminierungsarchitektur für die Berliner Bildungsinstitutionen. Kernstück ist, wie vom Bündnis BeNeDiSK seit Jahren gefordert, eine unabhängige Beschwerdestelle, angedockt an die Landesantidiskriminierungsstelle. Sie soll als niedrigschwellige Beratungs- und Unterstützungsstelle für Schüler*innen und Eltern dienen und neben den Diskriminierungstatbeständen nach LADG auch in Konfliktlagen tätig werden können, die sich aus dem Schulgesetz ergeben, z.B. im Bereich Inklusion. Dafür muss sie mit den entsprechenden Akteneinsichts- und Durchgriffsrechten ausgestattet sein. Im Falle des Nichttätigwerdens der neuen Beschwerdestelle für Schulbeschäftigte nach § 13 AGG sollen sich diese ebenfalls an die unabhängige Beschwerdestelle wenden können. Zudem wollen wir die Stelle und den Einfluss des*der Antidiskriminierungs- sowie Mobbingbeauftragten der Bildungsverwaltung stärken. Ihre Zuständigkeit sehen wir vor allem im Bereich der diskriminierungssensiblen Organisationsentwicklung innerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Bildungsverwaltung. Dazu zählt neben der Überarbeitung von Verordnungen auch die Etablierung von Antidiskriminierungs- und Beschwerdestrukturen auf Einzelschulebene. Auf Bezirksebene wird der*die Antidiskriminierungsbeauftragte durch bezirkliche Stellen unterstützt, die ihm*ihr unterstehen und als Anlaufstellen für die Schulen dienen, aber keine Einzelfallberatung anbieten. Außerschulische Bildungs- und Empowermentangebote in den Bereichen Antidiskriminierung, antirassistischer und inklusionssensibler Bildung, Antisemitismusprävention, queere Bildung, Armutssensibilisierung, Mobbing- und Gewaltprävention, die die Berliner Schulen durch Projektarbeit, Fortbildungen und bei der Schulentwicklung unterstützen, wollen wir absichern und verstetigen.
Ja. Wir setzen uns für eine unabhängige, weisungsungebundene Informations- und Beschwerdestelle für Kitas und Schulen ein – angesiedelt beim Parlament und damit unabhängig von den Stellen, gegen die sich Beschwerden richten können. Sie soll niedrigschwellig und vertraulich beraten, Beschwerden unabhängig prüfen, Betroffene begleiten und regelmäßig öffentlich über strukturelle Diskriminierung und notwendige Verbesserungen berichten.
Wie bereits erwähnt, stellen wir uns entschieden gegen jede Form von Diskriminierung. Dennoch lehnen wir den fortlaufenden Aufbau weiterer öffentlich finanzierter Sonderstrukturen entschieden ab. So unterstützen wir auch die Einrichtung einer neuen, unabhängigen Beschwerdestelle für Kitas und Schulen nicht. Wir setzen stattdessen darauf, bestehende Strukturen wie die Schulaufsicht und den Petitionsausschuss zu nutzen und Doppelstrukturen mit der Landesantidiskriminierungsstelle abzubauen.
Ja, wir wollen unter dem Dach der LADG-Ombudsstelle eine unabhängige Beschwerdestelle gegen Diskriminierung an Schulen einrichten und die LADG-Ombudsstelle selbst als unabhängige Behörde stärken. Kinder, Jugendliche und ihre Familien brauchen niedrigschwellige und vertrauenswürdige Anlaufstellen, an die sie sich bei Diskriminierung wenden können, ohne Nachteile befürchten zu müssen. Die Erkenntnisse aus Beschwerdefällen müssen systematisch ausgewertet werden, um strukturelle Diskriminierung sichtbar zu machen und Prävention und Schulentwicklung zu verbessern. Für den Kitabereich wollen wir prüfen, wie ein entsprechend wirksamer und unabhängiger Beschwerdezugang gewährleistet werden kann.
Frage 8: Wie stellen Sie sicher, dass rassismuskritische und diversitätsorientierte Inhalte verbindlicher Bestandteil der Lehrkräfteausbildung sowie der Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften werden?
Die Themenfelder Inklusion und Antidiskriminierung wollen wir sowohl im Rahmen der universitären Lehrkräfteausbildung als auch im Referendariat und durch verbindliche Fort- und Weiterbildungsangebote stärken. Dazu sollen Schulen zusätzliche Studientage erhalten und die Themen eine feste, auch personelle Verankerung im neuen Landesinstitut für Qualifizierung und Qualitätsentwickung (BLiQ) erhalten.
Rassismuskritische, diversitätsorientierte und kolonialsensible Inhalte verankern wir verbindlich in der gesamten Qualifizierung pädagogischer Fachkräfte – mit verpflichtenden diskriminierungskritischen Modulen im Studium, im Vorbereitungsdienst sowie in der Fort- und Weiterbildung. Rahmenlehrpläne, Schulcurricula und Lernmaterialien werden queer-, rassismus- und kolonialsensibel überarbeitet. An der Entwicklung beteiligen wir fachkundige Organisationen und von Rassismus betroffene Communities.
Wir erwarten von allen Lehrkräften ein klares Bekenntnis zu unserem Land und seinen Werten, wozu die strikte Ablehnung jeder Form von Rassismus, Antisemitismus und Extremismus gehört. In der Aus- und Weiterbildung wollen wir den Fokus auf Themen wie Eigenverantwortung, Gleichberechtigung der Geschlechter, Religionsfreiheit und Rechtsstaatlichkeit legen. Diese demokratische Grundbildung ist für uns zentraler als die Einführung spezifisch ideologisch geprägter Pflichtmodule.
Wir setzen auf diskriminierungskritische Schulentwicklung sowie Aus- und Fortbildungsangebote unter Einbezug der Zivilgesellschaft. Die ideologischen Angriffe des schwarz-roten Berliner Senats auf queere Bildung und Bildungsprojekte, die sich gegen Queerfeindlichkeit, Rassismus und Antisemitismus richten, weisen wir entschieden zurück. Wir halten diese Projekte auch im Sinne der Prävention für zentral, um Akzeptanz, Diskriminierungssensibilität und Respekt unter Schüler*innen zu befördern, und werden sie weiter ausbauen. Damit stärken wir rassismuskritische und diversitätsorientierte Inhalte nicht nur in der Aus- und Fortbildung, sondern implementieren sie auch als festen Bestandteil einer modernen Schulkultur und damit als Teil des kontinuierlichen Professionalisierungsprozesses der Beschäftigten.
Frage 9: Werden Sie sich für verbindliche Antidiskriminierungsstrategien in allen Berliner Kultureinrichtungen einsetzen? Wie wollen Sie Diversitätsdaten, unabhängige Beschwerdestellen und diskriminierungsfreie Förderbedingungen konkret umsetzen?
Wir werden uns dafür einsetzen, ohne die Kultureinrichtungen am Gängelband zu führen, aber unterstützend und fördernd, wenn die Häuser eigene Richtlinien entwickeln. Öffentliche Zuwendungen sind grundsätzlich an Richtlinien gegen Diskriminierung gekoppelt. Die Stiftung Kulturelle Weiterbildung und Kulturberatung leistet mit ihren Beratungsleistungen in diesem Bereich wichtige Arbeit, die es auch künftig ausreichend zu finanzieren gilt, wofür wir stehen. Initiativen wie Diversity Arts Culture bieten praxisnahe und wichtige Angebote für Weiterbildungen, sowie Leitfäden für den barrierefreien und diskriminierungsfreien Zugang zu Kultureinrichtungen und -veranstaltungen. Die Koalition hat im Doppelhaushalt die Mittel für die Diversitätsoffensive in landeseigenen Kultureinrichtungen auf Null gekürzt, das ist schlecht und wir wollen versuchen, einen Weg zu finden, das zu heilen. Modellprojekte, wie Fairstage, in denen diskriminierungsfreie und Arbeitsbedingungen für alle festen und freien Mitarbeiter*innen an öffentlich finanzierten Theatern gefördert werden, wollen wir beibehalten und im besten Fall finanziell ausbauen. Wir wollen unabhängige Beschwerdestellen und wir wollen Förderbedingungen, die keine Möglichkeit für Diskriminierung in sich tragen. Uns ist klar, dass dies zum einen erst einmal Absichtserklärungen sind, die sich allerdings aus linker Politik (auch linker Kulturpolitik) im Land Berlin speist und somit in unserer Partei ein politisches Fundament hat. Die eingegangene Verpflichtung der demokratischen Parteien im Abgeordnetenhaus, die Auseinandersetzung mit dem Kolonialismus zu fördern, muss sich selbstverständlich auch in entsprechenden Fördermitteln niederschlagen.
Für öffentlich getragene und öffentlich geförderte Kultureinrichtungen führen wir verbindliche Antidiskriminierungs- und Diversitätsstrategien ein – mit regelmäßigen Berichten, datenschutzkonformen Diversitätsdaten sowie unabhängigen, niedrigschwelligen Beschwerdestellen. Förderbedingungen knüpfen wir an nachvollziehbare Mindeststandards für Barrierefreiheit und Diversität; Förderverfahren bleiben transparent und fachlich unabhängig, Jurys und Vergabegremien sollen vielfältiger besetzt werden.
Kultur ist das Lebenselixier Berlins, und wir wollen die Qualität, Vielfalt und Anziehungskraft unserer Kulturmetropole erhalten. Diskriminierung hat selbstverständlich auch in der Kultur keinen Platz. Wir lehnen jedoch bürokratische Auflagen wie die verpflichtende Erhebung von Diversitätsdaten oder die Schaffung neuer unabhängiger Beschwerdestellen in Kultureinrichtungen ab. Kunstfreiheit und künstlerische Qualität müssen das primäre Kriterium für Förderbedingungen bleiben.
Ja, wir tretend selbstverständlich für eine flächendeckende Umsetzung von unabhängigen Beschwerde- und Beratungsstellen sowie eine Diversitätsentwicklung der landesgeförderten Kultureinrichtungen ein. Neben den ohnehin bestehenden gesetzlichen Vorgaben nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)und dem Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) braucht es aus unserer Sicht übergreifende Strukturen und Programme: Mit Diversity Arts Culture und dem Diversitätsfonds der Kulturverwaltung wurde in der letzten Wahlperiode mit Grüner Regierungsbeteiligung ein Anfang gemacht. Wir begrüßen auch das Pilotprojekt exkoBe und setzen uns für die Verstetigung dieser externen kollektiven Beschwerdestelle ein. Zugleich sollten gerade öffentliche Kultureinrichtungen die Vielfalt der Stadtgesellschaft in ihrer künstlerischkuratorischen und Programmarbeit auch abbilden – hier zeigen nicht zuletzt die Ergebnisse der sog. (Nicht-)Besucher*innenforschung einen klaren Handlungsauftrag. Der muss aus Grüner Sicht selbstredend auch die Diversität der Leitungen, Intendanzen und Direktionen im Kulturbetrieb umfassen, aber auch die Zusammensetzung von Jurys und Fachbeiräten in der künstlerischen Projektförderung.
Frage 10: Werden Sie sich für den Ausbau und die langfristige Förderung von Städtepartnerschaften mit dem Globalen Süden auf Landes- und Bezirksebene einsetzen? Wenn ja, wie?
Ein Vorschlag des gesamtstädtischen Erinnerungskonzeptes „Kolonialismus erinnern“ beinhaltet Dekolonialisierungsprozesse in allen Städtepartnerschaften auf Landes- und Bezirksebene zu thematisieren und zu fördern. Dazu bedürfe es der Erarbeitung kolonialkritischer Modellprojekte zur Reflexion der geteilten Geschichte und der Auswirkungen des Kolonialismus zum Ausbau der Städtepartnerschaften unter Beteiligung zivilgesellschaftlicher Akteur:innen. Das wäre nach unserem Dafürhalten ein erster Schritt, dem die langfristige Förderung von Städtepartnerschaften mit Städten des Globalen Südens beigestellt werden könnte und sollte. Wie die Senatskanzlei richtig bemerkt, bedarf es dafür externer Expertise und zusätzlicher personeller und finanzieller Mittel. Das sehen wir ebenso und dafür werden wir uns einsetzen. Auch Bezirke brauchen für die wissenschaftliche Evaluation der Bezirkspartnerschaften und die Einführung machtkritischer Ansätze in die bestehenden Städtepartnerschaften größeren finanziellen Spielraum, der gegenwärtig allerdings nicht gegeben ist.
Ja. Städtepartnerschaften mit Städten und Kommunen des Globalen Südens wollen wir auf Landes- und Bezirksebene ausbauen und langfristig fördern – mit verlässlicher Finanzierung, regelmäßigen Begegnungen sowie Fachkräfte- und Bildungsaustauschen, etwa zu Kultur, Klima, Gesundheit und Demokratie. Auch Zivilgesellschaft, migrantische Organisationen, Hochschulen und Jugendliche sollen stärker beteiligt werden. Auf Landesebene werden die Partnerschaften strategisch koordiniert und regelmäßig ausgewertet. Ziel sind gleichberechtigte Partnerschaften auf Augenhöhe.
Internationale Partnerschaften sind für eine Weltmetropole wie Berlin wichtig. Wir unterstützen Städtepartnerschaften, die auf gemeinsamen Werten, gegenseitigem Respekt und praktischer Zusammenarbeit basieren.
Ja, wir wollen Berlins internationale Zusammenarbeit stärken und Partnerschaften mit Städten und Regionen im Globalen Süden langfristig, verlässlich und auf Augenhöhe weiterentwickeln. Dabei dürfen diese Partnerschaften nicht allein wirtschaftlichen Interessen Berlins dienen. Im Mittelpunkt müssen gegenseitiger Austausch, gemeinsames Lernen und die gemeinsame Bewältigung globaler Herausforderungen stehen. Dafür wollen wir auf bestehenden Kooperationen aufbauen, etwa den Austauschprogrammen mit Windhuk, Mexiko-Stadt und Jakarta, und diese verstetigen. Einen besonderen Schwerpunkt sehen wir bei Klima- und Nachhaltigkeitspartnerschaften. Berlin kann Erfahrungen beispielsweise bei erneuerbaren Energien, Wärmewende, nachhaltiger Mobilität und Kreislaufwirtschaft einbringen – und zugleich von den Erfahrungen und Lösungsansätzen seiner Partnerstädte lernen. Auch die Zusammenarbeit mit dem indigenen Volk der Munduruku im Amazonasgebiet wollen wir stärken und zu einer dauerhaften Partnerschaft weiterentwickeln. Dabei geht es um einen Austausch auf Augenhöhe, den Schutz natürlicher Lebensgrundlagen und darum, indigene Perspektiven stärker in die internationale Zusammenarbeit Berlins einzubeziehen. Damit solche Partnerschaften funktionieren, brauchen sie verlässliche Strukturen. Deshalb wollen wir die Berliner Landesstelle für Entwicklungszusammenarbeit (LEZ) stärken und die Förderung entwicklungspolitischer Projekte im Landeshaushalt dauerhaft absichern.
Hier findet ihr die Antworten der Parteien im PDF-Format: